Meldung der Stimmrechtsmitteilungen
Nach §§ 33 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes („WpHG“) sind Meldepflichtige zur elektronischen Übermittlung von Stimmrechtsmitteilungen an die Mutares SE & Co. KGaA („Mutares“) als Emittent und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) verpflichtet, sofern sie die gesetzlichen Schwellenwerte erreichen, über- oder unterschritten. Die Stimmrechtsmitteilungen sind unverzüglich nach der Schwellenerreichung, -überschreitung oder -unterschreitung an Mutares und gleichzeitig an die BaFin, spätestens innerhalb von vier Handelstagen, zu übermitteln.
Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsmitteilung zwingend zusätzlich als XML-Datensatz (XML – Extensible Markup Language) an Mutares zu übermitteln ist.
Der XML-Datensatz wird von der Melde- und Veröffentlichungsplattform der BaFin („MVP“) nach Übermittlung der Stimmrechtsmitteilung an die BaFin über die MVP zur Verfügung gestellt.
Im Fall einer technischen Störung der für den Empfang von Stimmrechtsmitteilungen relevanten elektronischen Systeme der Mutares, die eine elektronische Übermittlung der Stimmrechtsmitteilung unmöglich macht, hat die Übermittlung der Stimmrechtsmitteilung an die Mutares fristwahrend schriftlich per Post oder Telefax (+49 89 9292776 22) zu erfolgen.
Datum | Mitteilungspflichtiger | Art der Mitteilung (§§ 33, 38, 39 WPHG) | Veröffentlichung |
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15.01.2024 | Dr. Johann Vielberth | Stimmrechtsmitteilung | Herunterladen |
20.10.2021 | Dr. Johann Vielberth | Stimmrechtsmitteilung | Herunterladen |
20.10.2021 | Robin Laik | Stimmrechtsmitteilung | Herunterladen |