Corporate Governance

Unternehmensführung

Eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung ist bei Mutares fest in den Unternehmenswerten verankert und damit bereits seit vielen Jahren gelebte Praxis.

Vorstand und Aufsichtsrat der Mutares SE & Co. KGaA haben sich den Grundsätzen einer modernen Corporate Governance verpflichtet.

Eine aktive, offene und transparente Kommunikation, ein verantwortungsvolles Risikomanagement sowie ein intensiver und kontinuierlicher Dialog zwischen Vorstand und Aufsichtsrat sind für uns als Special Situations Private Equity Unternehmen selbstverständlich.

Directors‘ Dealings

Betroffen von der Melde- und Veröffentlichungspflicht sind die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates und die Personen, die mit ihnen eng verbunden sind. Dazu gehören auch juristische Personen, sonstige Gesellschaften oder Einrichtungen, die im Auftrag oder im Interesse der vorgenannten Personen tätig sind.

Zu melden sind Geschäfte mit Finanzinstrumenten der Mutares SE & Co. KGaA und mit Derivaten, die auf diese Finanzinstrumente bezogenen sind. Geschäfte müssen ab einem Transaktionsvolumen von insgesamt EUR 20.000,00 innerhalb eines Kalenderjahres gemeldet werden. Dabei sind die Geschäfte einer jeden Person einzeln zu betrachten.

Directors’ Dealings

Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen (Directors‘ Dealings) nach § 15a WpHG.

Stimmrechtsmitteilungen

Nach §§ 33 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes („WpHG“) sind Meldepflichtige zur elektronischen Übermittlung von Stimmrechtsmitteilungen an die Mutares SE & Co. KGaA („Mutares“) als Emittent und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) verpflichtet, sofern sie die gesetzlichen Schwellenwerte erreichen, über- oder unterschreiten. Die Stimmrechtsmitteilungen sind unverzüglich nach der Schwellenerreichung, -überschreitung oder -unterschreitung an Mutares und gleichzeitig an die BaFin, spätestens innerhalb von vier Handelstagen, zu übermitteln.

Wir bitten die Meldepflichtigen, die gemäß §§ 33 ff. WpHG zur Mitteilung verpflichtet sind, ihre Stimmrechtsmitteilung in elektronischer Form an Mutares an folgende Adresse zu übermitteln:

Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsmitteilung zwingend zusätzlich als XML-Datensatz (XML – Extensible Markup Language) an Mutares zu übermitteln ist. Der XML-Datensatz wird von der Melde- und Veröffentlichungsplattform der BaFin („MVP“) nach Übermittlung der Stimmrechtsmitteilung an die BaFin über die MVP zur Verfügung gestellt.

Im Fall einer technischen Störung der für den Empfang von Stimmrechtsmitteilungen relevanten elektronischen Systeme der Mutares, die eine elektronische Übermittlung der Stimmrechtsmitteilung unmöglich macht, hat die Übermittlung der Stimmrechtsmitteilung an die Mutares fristwahrend schriftlich per Post oder Telefax (+49 89 9292776 22) zu erfolgen.

Weiterführende Informationen zu Stimmrechtsmitteilungen und zur MVP stellt die BaFin unter www.bafin.de zur Verfügung.

Mitteilung

Wir bitten die Meldepflichtigen, die gemäß §§ 33 ff. WpHG zur Mitteilung verpflichtet sind, ihre Stimmrechtsmitteilung in elektronischer Form an Mutares an folgende Adresse zu übermitteln:

Mutares SE & Co. KGaA
[email protected]

Aktienrückkaufprogramm

München, 17. September 2020 – Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin der Mutares SE & Co. KGaA (ISIN: DE000A2NB650) (die „Gesellschaft“) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm in Höhe von bis zu EUR 2,5 Mio. (ohne Erwerbsnebenkosten) aufzulegen („Aktienrückkaufprogramm 2020/I“).

Das Aktienrückkaufprogramm 2020/I folgt der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 23. Mai 2019, wonach eigene Aktien der Gesellschaft zusätzlich zu einer Veräußerung über die Börse oder über ein Angebot an alle Aktionäre zu jedem zulässigen Zweck, insbesondere aber auch zum Zwecke der Einziehung und zum Angebot und zur Übertragung gegen Sachleistungen bei Unternehmenserwerben, erworben werden können.

Aktienrückkauf

Informationen zu den Aktienrückkaufprogrammen der letzten Jahre.

Mutares UK Tax Strategy

Die folgende Steuerstrategie beschreibt, wie die britischen Unternehmen von Mutares („Mutares UK“), Mitglieder der globalen Mutares SE & Co. KGaA-Gruppe („Mutares“), die Anforderungen des britischen Finance Act 2016 (Paragraph 22 of Schedule 19) zur Erstellung und Veröffentlichung einer Steuerstrategie erfüllen.

Infolgedessen betrachten sowohl Mutares UK als auch Mutares die Veröffentlichung dieser Steuerstrategie als Erfüllung ihrer Pflichten, die sich aus dem Finance Act 2016 (Paragraph 22 of Schedule 19) ergeben. Diese Steuerstrategie wurde von der Geschäftsführung genehmigt, am 17. Januar 2025 veröffentlicht, findet Anwendung auf den am 31. Dezember 2024 endenden Abrechnungszeitraum, wird regelmäßig überprüft und bleibt bis auf weiteres in Kraft.

Tax Strategy

Nachfolgend finden Sie die Tax Strategy für Mutares UK.