Directors’ Dealings
Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen (Directors‘ Dealings) nach § 15a WpHG.
Eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung ist bei Mutares fest in den Unternehmenswerten verankert und damit bereits seit vielen Jahren gelebte Praxis.
Vorstand und Aufsichtsrat der Mutares SE & Co. KGaA haben sich den Grundsätzen einer modernen Corporate Governance verpflichtet.
Eine aktive, offene und transparente Kommunikation, ein verantwortungsvolles Risikomanagement sowie ein intensiver und kontinuierlicher Dialog zwischen Vorstand und Aufsichtsrat sind für uns als Special Situations Private Equity Unternehmen selbstverständlich.
Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner
Zusammensetzung des Prüfungsausschusses der Mutares SE & Co. KGaA
Compliance Management System der Mutares SE & Co. KGaA
Nach §§ 33 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes („WpHG“) sind Meldepflichtige zur elektronischen Übermittlung von Stimmrechtsmitteilungen an die Mutares SE & Co. KGaA („Mutares“) als Emittent und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) verpflichtet, sofern sie die gesetzlichen Schwellenwerte erreichen, über- oder unterschreiten. Die Stimmrechtsmitteilungen sind unverzüglich nach der Schwellenerreichung, -überschreitung oder -unterschreitung an Mutares und gleichzeitig an die BaFin, spätestens innerhalb von vier Handelstagen, zu übermitteln.
Wir bitten die Meldepflichtigen, die gemäß §§ 33 ff. WpHG zur Mitteilung verpflichtet sind, ihre Stimmrechtsmitteilung in elektronischer Form an Mutares an folgende Adresse zu übermitteln:
Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsmitteilung zwingend zusätzlich als XML-Datensatz (XML – Extensible Markup Language) an Mutares zu übermitteln ist. Der XML-Datensatz wird von der Melde- und Veröffentlichungsplattform der BaFin („MVP“) nach Übermittlung der Stimmrechtsmitteilung an die BaFin über die MVP zur Verfügung gestellt.
Im Fall einer technischen Störung der für den Empfang von Stimmrechtsmitteilungen relevanten elektronischen Systeme der Mutares, die eine elektronische Übermittlung der Stimmrechtsmitteilung unmöglich macht, hat die Übermittlung der Stimmrechtsmitteilung an die Mutares fristwahrend schriftlich per Post oder Telefax (+49 89 9292776 22) zu erfolgen.
Weiterführende Informationen zu Stimmrechtsmitteilungen und zur MVP stellt die BaFin unter www.bafin.de zur Verfügung.
Wir bitten die Meldepflichtigen, die gemäß §§ 33 ff. WpHG zur Mitteilung verpflichtet sind, ihre Stimmrechtsmitteilung in elektronischer Form an Mutares an folgende Adresse zu übermitteln:
Mutares SE & Co. KGaA
[email protected]