Written Procedure

Nichteinhaltung einer Finanzkennzahl zum Ende des Geschäftsjahres 2025 und Verzicht auf eine Überprüfung vor dem 30. Juni 2026

Auf Basis der vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2025 geht der Vorstand von Mutares davon aus, dass eine in den Anleihebedingungen der Anleihen 2023/2027 (ISIN NO0012530965) sowie 2024/2029 (ISIN NO0013325407) enthaltene Bedingung zum Verhältnis von Konzern-Nettoverschuldung zu Konzern-Eigenkapital nicht eingehalten werden kann. Hintergründe hierfür sind neben Bewertungseffekten eine geringere Anzahl von abgeschlossenen Transaktionen mit positivem Effekt auf das Konzern-Eigenkapital („Bargain Purchase“) im vierten Quartal 2025 sowie deutlich erhöhte Verbindlichkeiten für Leasing. Der Vorstand geht aufgrund der bereits unterzeichneten Erwerbe von Wartsila Gas Solutions und dem ETP Geschäft von SABIC davon aus, dass die Finanzkennzahl zu Ende Juni 2026 wieder eingehalten und signifikant unterschritten wird. Mutares wird daher die Anleihegläubiger zeitnah gemäß eines in den Anleihebedingungen vorgesehenen schriftlichen Verfahrens („Written Resolution“) um den Verzicht auf die Einhaltung der Finanzkennzahl bezogen auf Konzern-Nettoverschuldung zu Konzern-Eigenkapital für das Geschäftsjahr 2025 ersuchen. Ferner wird die Gesellschaft beantragen, die Einhaltung dieser Finanzkennzahl bis zum 29. Juni 2026 auszusetzen.

Bezogen auf die Verschuldung der Mutares-Holding ist geplant, die Anleihen bis zum Ende des Geschäftsjahres 2026 auf einen Nominalbetrag von EUR 250 Mio. bis EUR 300 Mio. zu reduzieren. Dazu beabsichtigt der Vorstand, beginnend mit dem zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2026 pro Quartal jeweils mindestens EUR 25 Mio. der Anleihe 2023/2027 zurück zu erwerben. Der Vorstand von Mutares ist überzeugt davon, dass eine Zustimmung zu den beschriebenen Anträgen im Rahmen des schriftlichen Verfahrens gegeben wird und geht mit einer Zustimmung der Anleihegläubiger bis zum 5. April 2026 aus. In diesem Zusammenhang bietet Mutares den Anleihegläubigern die Zahlung einer Gebühr von 1,50 % des Nominalvolumens an, sofern die notwendige Zustimmung zu den Anträgen erzielt wird.

Die Anträge sowie die weiteren Details zum Prozess werden den Anleihegläubigern zeitnah zur Verfügung gestellt.